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Hier finden Sie die Schiesszeiten für die Erfüllung der Schiesspflicht auf unserer Schiessanlage "Buckmatte" in Neuenhof. Welche Personen überhaupt schiesspflichtig sind können sie dem aktuellen Merkblatt "Schiesspflicht 2025" entnehmen.
Wichtig zu wissen....
Jeder Wehrmann, der in den letzten 3 Jahren vor der Entlassung aus der Dienstpflicht mindestens je 2 mal das Feldschiessen und das Bundesprogramm absolvierte, hat bei Entlassung aus der Armee ein Anrecht auf seine persönliche Waffe (allerdings nur mit Waffenerwerbschein..)!! Weitergehende Informationen finden sie im Merkblatt für das Schiesswesen a.D. oder auf der Info-Seite Schweizer Armee.
Mo. | 5. Mai 2025 | 18.00 - 20.00 | 1. Bundesübung | Standblatt-Ausgabe bis maximum 30 Minuten vor Schiessende !! |
Do. | 3. Juli 2025 |
18.00 - 20.00 |
2. Bundesübung | |
Sa. | 30. Aug. 2025 | 9.00 - 12.00 | 3. Bundesübung |
Bitte mitbringen | Kontakte | |
- Schiess- / Dienstbüchlein - PISA-Kleber - Persönliche Waffe - Gehörschutz - Personalausweis (ID, Pass od. Andere..) |
Präsident | Schiess-Sekretärin |
Schmid Christian Webermühle 42 5432 Neuenhof Tel. M 079 218 68 77 |
Röthlisberger Arlette Dorfstrasse 12d 5430 Wettingen Tel. M 079 363 12 24 |
Limmattaler / EWS 2024
Hier findet Ihr die Ranglisten und den Bericht
Feldschiessen 2024
Ranglisten sind hier verfügbar:
- Gewehr 300m
- Pistole 25m
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